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   VG München, 20.06.2016 - M 8 K 15.4999   

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VG München, 20.06.2016 - M 8 K 15.4999 (https://dejure.org/2016,27341)
VG München, Entscheidung vom 20.06.2016 - M 8 K 15.4999 (https://dejure.org/2016,27341)
VG München, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - M 8 K 15.4999 (https://dejure.org/2016,27341)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für den Neubau eines Gebäudes mit einer Kindertagesstätte

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (32)

  • VG München, 26.07.2011 - M 1 K 11.2366

    Rücksichtnahmegebot; Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Kinderhort

    Auszug aus VG München, 20.06.2016 - M 8 K 15.4999
    Nichts anderes gilt für Anlagen der Kinderbetreuung (OVG Lüneburg, B.v. 3.1.2011 - 1 ME 146/10 BauR 2011, 787 - juris Rn. 16; OVG Saarland, U.v. 11.9.2008 - 2 C 186/08 ZfBR 2009, 366 - juris Rn. 44; BayVGH, B.v. 30.11.2009 - 2 CS 09.1979 - juris Rn. 31; VG München, U.v. 26.7.2011 - M 1 K 11.2366 - juris Rn. 23).

    Was an Umwelteinwirkungen zumutbar ist, bestimmt sich auf Grundlage der Begriffsbestimmungen und materiell-rechtlichen Maßstäbe des BImSchG, da es die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein festlegt (BVerwG v. 23.9.1999 - 4 C 6/98 - juris Rn. m. w. N.; VG München, U.v. 26.7.2011 - M 1 K 11.2366 - juris Rn. 26).

    Eine äußerste, auch für den Bundesgesetzgeber aufgrund des verfassungsrechtlichen Schutzes der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu beachtende Grenze für die Zumutbarkeit ist insoweit ein gesundheitsschädliches Lärmniveau, das für die hier relevante Tagzeit bei einem Beurteilungspegel von mindestens 70 dB(A) liegt (vgl. BVerwG, B.v. 19.4.2011 - 4 BN 4/11 - juris Rn. 18; VG München, U.v. 26.7.2011 - M 1 K 11.2366 - juris Rn. 26).

  • VG München, 07.12.2009 - M 8 K 09.4469

    Zulässigkeit einer Kindertagesstätte (mit 4 Krippengruppen a 12 Kinder) in einem

    Auszug aus VG München, 20.06.2016 - M 8 K 15.4999
    Damit steht das Erfordernis der Gebietsverträglichkeit des Vorhabens, auf das sich ein Nachbar im Rahmen des Anspruchs auf Gebietsbewahrung berufen kann, nicht entgegen (vgl. hierzu VG München, U.v. 7.12.2009 - M 8 K 09.4469 - juris Rn. 55 ff., zu einer viergruppigen Kinderkrippe im faktischen reinen Wohngebiet und U.v. 11.3.2013 - M 8 K 12.794 - juris, Kindertagesstätte mit 98 Kindern ebenfalls im faktischen reinen Wohngebiet).

    Kindertagesstätten sind aber auch in einem reinen Wohngebiet grundsätzlich als gebietsverträgliche, das Wohnen ergänzende Nutzung zu werten (VG München, U.v. 7.12.2009 - M 8 K 09.4469 - juris Rn. 59; U.v. 26.3.2012 - M 8 K 11.2300 - juris Rn. 21; Thüringer OVG, B.v. 13.4.2011 - 1 EO 560/10 - juris Rn. 33 zum Allgemeinen Wohngebiet; VG Ansbach, U.v. 17.2.2011 - AN 18 K 10.02389 - juris Rn. 56 f.; vgl. auch König/Roeser/Stock, BauNVO, 3. Aufl. 2014, § 3 Rn. 31 e m. w. N.).

    (VG München, U.v. 7.12.2009 - M 8 K 09.4469 - juris Rn. 59; U.v. 26.3.2012 - M 8 K 11.2300 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG München, 20.06.2016 - M 8 K 15.4999
    Ein Vorhaben, dessen Zulässigkeit hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nach § 34 Abs. 2 BauGB beurteilt, das nach den dort in Bezug genommenen Vorschriften der Baunutzungsverordnung allgemein oder ausnahmsweise zulässig wäre und auch die weiteren Einfügenskriterien des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfüllt, kann im Einzelfall gleichwohl unzulässig sein, wenn es die gebotene Rücksichtnahme auf sonstige, d. h. vor allem auf die in seiner unmittelbaren Umgebung vorhandene Bebauung fehlen lässt (BVerwG, U.v. 25.2.1977 - IV C 22.75 BVerwGE 52, 122 - juris Rn. 24 ff.).

    Das Rücksichtnahmegebot ist dann verletzt, wenn unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit des Betroffenen, der Intensität der Beeinträchtigung und der wechselseitigen Interessen das Maß dessen, was billigerweise noch zumutbar ist, überschritten wird (BVerwG, U.v. 25.2.1977 - IV C 22.75, BVerwGE 52, 122 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 29.10.2015 - 2 B 15.1431

    Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Auszug aus VG München, 20.06.2016 - M 8 K 15.4999
    Damit konnte auch hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Abstandsflächen dieser nördlichen Außenwand zur Grundstücksgrenze mit den Klägern keine bindende Aussage getroffen werden, da diese Abstandsflächen insoweit nicht im Prüfprogramm sind (BayVGH, U.v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 - juris Rn. 10).

    Da die in Aussicht gestellte Abweichung von den abstandsflächenrechtlichen Vorgaben an der Südseite in keinem Zusammenhang mit der abstandsflächenrechtlichen Beurteilung der Nordseite steht, beschränkt sich der abstandsflächenrechtliche Regelungsgehalt des Vorbescheids ausschließlich auf diese südliche Außenwand (vgl. BayVGH, U.v. 29.10.2015 - a. a. O. Rn. 9 und 10).

  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

    Auszug aus VG München, 20.06.2016 - M 8 K 15.4999
    1.3 Weiter ist davon auszugehen, dass die Kindertagesstätte mit insgesamt 74 Plätzen auch das ungeschriebene Erfordernis der Gebietsverträglichkeit des Vorhabens im Hinblick auf die Art der Nutzung wahrt (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 28.2.2008 - 4 B 60/07 NVwZ 2008, 786 - juris Rn. 5 f.).

    Bei dem Kriterium der Gebietsverträglichkeit geht es dagegen um die Vermeidung als atypisch angesehener Nutzungen, die den Gebietscharakter als solchen stören (BVerwG, B.v. 28.2.2008 - 4 B 60/07 BauR 2008, 954 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

    Auszug aus VG München, 20.06.2016 - M 8 K 15.4999
    Hinsichtlich etwaiger Störungen der Wohnruhe durch die Freiflächennutzung während der Tagzeit unter der Woche ist festzustellen, dass diese von den betroffenen Nachbarn grundsätzlich als sozialadäquat hinzunehmen sind, wenn und soweit beim Betrieb die sich aus der Gebietstypik ergebenden Anforderungen unter Berücksichtigung auch der Besonderheiten hinsichtlich des Toleranzgebots bezüglich des Kinderlärms beachtet werden (zum Kriterium der Sozialadäquanz für die Beurteilung der Zulässigkeit von Kinderspielplätzen in reinen wie auch allgemeinen Wohngebieten vgl. bereits BVerwG, U.v. 12.12.1991 - 4 C 5/88 NJW 1992, 1779 - juris Rn. 19).

    So gehören etwa Kinderspielplätze mit üblicher Ausstattung in die unmittelbare Nähe der Wohnbebauung (VGH BW, B.v. 3.3.2008 - 8 S 2165/07 BauR 2008, 279 - juris Rn. 7; BVerwG, U.v. 12.12.1991 - 4 C 5/88 NJW 1992, 1779 - juris Rn. 19).

  • OVG Thüringen, 13.04.2011 - 1 EO 560/10

    Zumutbarkeit von Lärm aus Kindertagesstätten

    Auszug aus VG München, 20.06.2016 - M 8 K 15.4999
    Kindertagesstätten sind aber auch in einem reinen Wohngebiet grundsätzlich als gebietsverträgliche, das Wohnen ergänzende Nutzung zu werten (VG München, U.v. 7.12.2009 - M 8 K 09.4469 - juris Rn. 59; U.v. 26.3.2012 - M 8 K 11.2300 - juris Rn. 21; Thüringer OVG, B.v. 13.4.2011 - 1 EO 560/10 - juris Rn. 33 zum Allgemeinen Wohngebiet; VG Ansbach, U.v. 17.2.2011 - AN 18 K 10.02389 - juris Rn. 56 f.; vgl. auch König/Roeser/Stock, BauNVO, 3. Aufl. 2014, § 3 Rn. 31 e m. w. N.).

    Gegen eine entsprechende Heranziehung dieses Regelwerks zur Beurteilung von Kinderlärm sprachen schon bisher seine Entstehungsgeschichte, das die TA Lärm beherrschende Abstands- bzw. Trennungsgebot sowie ihre Konzentrierung auf technischen Anlagenlärm (vgl. Thüringer OVG, B.v. 13.4.2011 - 1 EO 560/10 - juris Rn. 36 m. w. N.).

  • VG München, 11.03.2013 - M 8 K 12.794

    Nachbarklage; reines Wohngebiet; Kinderkrippe und Kindergarten mit 98 Kindern;

    Auszug aus VG München, 20.06.2016 - M 8 K 15.4999
    Damit steht das Erfordernis der Gebietsverträglichkeit des Vorhabens, auf das sich ein Nachbar im Rahmen des Anspruchs auf Gebietsbewahrung berufen kann, nicht entgegen (vgl. hierzu VG München, U.v. 7.12.2009 - M 8 K 09.4469 - juris Rn. 55 ff., zu einer viergruppigen Kinderkrippe im faktischen reinen Wohngebiet und U.v. 11.3.2013 - M 8 K 12.794 - juris, Kindertagesstätte mit 98 Kindern ebenfalls im faktischen reinen Wohngebiet).

    Eine derartige Fallgestaltung ist vorliegend aber nicht gegeben; vielmehr ist davon auszugehen, dass die typischerweise mit dem Betrieb einer Kindertagesstätte mit insgesamt 74 Plätzen verbundenen Auswirkungen - namentlich im Hinblick auf den Kinderlärm und den Zu- und Abfahrtsverkehr - nicht derart gravierend sind, dass sie nicht mehr als wohngebietsverträglich angesehen werden könnten (vgl. insoweit: VG München, U.v. 11.3.2013 - M 8 K 12.794 - juris; Kindertagesstätte mit 98 Kindern im Reinen Wohngebiet).

  • VG München, 26.03.2012 - M 8 K 11.2300

    Nachbarklage; Kinderkrippe mit 48 Plätzen im reinen Wohngebiet;

    Auszug aus VG München, 20.06.2016 - M 8 K 15.4999
    Kindertagesstätten sind aber auch in einem reinen Wohngebiet grundsätzlich als gebietsverträgliche, das Wohnen ergänzende Nutzung zu werten (VG München, U.v. 7.12.2009 - M 8 K 09.4469 - juris Rn. 59; U.v. 26.3.2012 - M 8 K 11.2300 - juris Rn. 21; Thüringer OVG, B.v. 13.4.2011 - 1 EO 560/10 - juris Rn. 33 zum Allgemeinen Wohngebiet; VG Ansbach, U.v. 17.2.2011 - AN 18 K 10.02389 - juris Rn. 56 f.; vgl. auch König/Roeser/Stock, BauNVO, 3. Aufl. 2014, § 3 Rn. 31 e m. w. N.).

    (VG München, U.v. 7.12.2009 - M 8 K 09.4469 - juris Rn. 59; U.v. 26.3.2012 - M 8 K 11.2300 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG München, 20.06.2016 - M 8 K 15.4999
    1.1 Der Gebietserhaltungsanspruch des Nachbarn setzt voraus, dass das Grundstück in einem festgesetzten oder in einem faktischen Baugebiet liegt und ist im Ergebnis darauf gerichtet, Vorhaben zu verhindern, die weder regelmäßig noch ausnahmsweise in diesem Gebiet zulässig sind (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28/91, BVerwGE 94, 151 - juris Rn. 13).

    1.2 Damit hat ein nachbarlicher Abwehranspruch in Bezug auf beide Alternativen im Hinblick auf die Wahrung der Gebietsart keinen Erfolg, da dieser im Ergebnis darauf gerichtet ist, Vorhaben zu verhindern, die weder regelmäßig noch ausnahmsweise in diesem Gebiet zulässig sind (vgl. BVerwG U. v. 16.9.1993 - 4 C 28/91, BVerwGE 94, 151 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

  • BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 68.08

    Regelungsgehalt des § 15 Abs. 1 BauNVO und Begriff der "Eigenart des Baugebiets"

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2008 - 8 S 2165/07

    Kinderspielplatz; Wohngebiet; Lärmbelastung

  • VGH Bayern, 15.11.2011 - 14 AS 11.2305

    Eilverfahren; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Bestimmtheit der

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 146/10

    Kriterien für die Beurteilung der Nachbarverträglichkeit einer Kinderkrippe

  • OVG Saarland, 11.09.2008 - 2 C 186/08

    Zulassung einer Kinderkrippe im reinen Wohngebiet in Merzig

  • BVerwG, 19.04.2011 - 4 BN 4.11

    Gehörsverletzung bei deutlichem Hinweis der Kenntnisnahme durch das Gericht auf

  • VGH Bayern, 07.11.2011 - 2 CS 11.2149

    Gebot der Rücksichtnahme; Kinderkrippe in faktischem reinen Wohngebiet;

  • VGH Bayern, 30.11.2009 - 2 CS 09.1979

    Nachbarrechtsbehelf; Kindergarten; Vorbescheid; Zusicherung; Bindungswirkung

  • VGH Bayern, 23.03.2016 - 9 ZB 13.1877

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots

  • VGH Bayern, 03.09.2007 - 1 ZB 07.151

    Errichtung einer Lagerhalle und Erweiterung eines Lagerplatzes; Zulassung der

  • VGH Bayern, 26.05.2006 - 25 C 06.1182
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

  • VGH Bayern, 01.12.2011 - 14 CS 11.2577

    Nachbareilantrag; einfügen nach der Art der baulichen Nutzung; einfügen mit dem

  • VGH Bayern, 14.02.2008 - 15 B 06.3463

    Erteilung eines Bauvorbescheides ohne konkretes Vorhaben

  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775

    Einfügen; nähere Umgebung; Maß der baulichen Nutzung

  • VGH Bayern, 10.07.1998 - 2 B 96.2819
  • VGH Bayern, 30.04.2008 - 15 ZB 07.2914

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Zulässigkeit eines Kurierbetriebs im

  • VG Ansbach, 17.02.2011 - AN 18 K 10.02389

    Baurecht (Nachbarklage); Kindertagesstätte mit Kindergarten;

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2019 - 1 MB 1/19

    Kindertagesstätte in einem faktischen reinen Wohngebiet;

    Nach dem klaren Wortlaut von § 3 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO gibt es für sonstige Anlagen für soziale Zwecke anders als bei Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke keine Einschränkung auf den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen (Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 3 BauNVO Rn. 79; VG München, Urteil vom 20.06.2016 - M 8 K 15.4999 -, Rn. 44 bei juris).
  • VG Karlsruhe, 27.02.2017 - 3 K 412/17

    Einstweiliger Nachbarrechtsschutz gegen Baugenehmigung für Kindertagesstätte mit

    Diese Zahl liegt nach den Erfahrungen des Gerichts im mittleren Größenbereich von üblichen Kindertagesstätten (vgl. auch VG München, Urt. v. 20.06.2016 - M 8 K 15.4999 - juris m.w.N.).

    Zudem entfällt etwa die Hälfte der Gruppen auf Krippenkinder im Alter von 0 - 3 Jahren, die insbesondere bei der Nutzung des Außenbereichs aufgrund ihres Alters und ihrer sich erst entwickelnden Mobilität in der Regel noch keine besonders lärmintensiven Spiele spielen (ebenso VG München, Urt. v. 20.06.2016 a.a.O.).

    In der Rechtsprechung ist nicht geklärt, ob die Privilegierung in § 22 Abs. 1a BImSchG auch den durch die Kindertageseinrichtung bedingten Zu- und Abfahrtsverkehr und die hierdurch bedingten Immissionen umfasst (vgl. dazu VG München, Urt. v. 20.06.2016 a.a.O.).

  • VG München, 19.03.2018 - M 8 K 16.4694

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung und

    Speziell für das Bauplanungsrecht geht der Bundesgesetzgeber davon aus, dass sich aufgrund der nunmehrigen Fassung des § 22 BImSchG auch eine Ausstrahlung auf die Anwendung des allgemeinen Rücksichtnahmegebots in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO ergibt (vgl. VG München, U. v. 20.6.2016 - M 8 K 15.4999 - juris Rn. 55 m. w. N.).

    Zweifel an der Gebietsverträglichkeit einer Kindertagesstätte in einem Wohngebiet könnten sich bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise dann ergeben, wenn diese wegen ihrer Größe und der damit verbundenen Nutzungsintensität ein atypisches Störpotential aufweist (vgl. VG München, Urteil vom 20. Juni 2016 - M 8 K 15.4999 - juris Rn. 42).

  • VG Gelsenkirchen, 14.11.2018 - 10 K 4558/16

    Kindertagesstätte, Nachbarklage, reines Wohngebiet, Rücksichtnahmegebot,

    vgl. insoweit auch VG München, Urteil vom 20. Juni 2016 -M 8 K 15.4999-, Urteil vom 2. Juli 2012 -M 8 K 11.2932- und Urteil vom 5. März 2012 -M 8 K 11.3229-, juris.
  • VG München, 19.03.2018 - M 8 K 16.4726

    Aufhebung der Genehmigung der Nutzungsänderung eines Teils einer

    Speziell für das Bauplanungsrecht geht der Bundesgesetzgeber davon aus, dass sich aufgrund der nunmehrigen Fassung des § 22 BImSchG auch eine Ausstrahlung auf die Anwendung des allgemeinen Rücksichtnahmegebots in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO ergibt (vgl. VG München, U. v. 20.6.2016 - M 8 K 15.4999 - juris Rn. 55 m. w. N.).

    Zweifel an der Gebietsverträglichkeit einer Kindertagesstätte in einem Wohngebiet könnten sich bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise dann ergeben, wenn diese wegen ihrer Größe und der damit verbundenen Nutzungsintensität ein atypisches Störpotential aufweist (vgl. VG München, Urteil vom 20. Juni 2016 - M 8 K 15.4999 - juris Rn. 42).

  • VG München, 01.08.2022 - M 8 K 21.3387

    Zulässigkeit einer Kindertagesstätte

    Kindertagesstätten sind auch in einem reinen Wohngebiet grundsätzlich als gebietsverträgliche, das Wohnen ergänzende Nutzung zu werten (VG München, U.v. 11.3.2013 - M 8 K 12.794 - juris Rn. 49 ff m.w.N.: Kindertagesstätte mit 98 Betreuungsplätzen im WR; VG München, U.v. 20.6.2016 - M 8 K 15.4999 - juris: Kindertagesstätte mit 74 Betreuungsplätzen im WR).

    Nach dieser Regelung sind Geräuscheinwirkungen, die unter anderem von Kindertageseinrichtungen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung (vgl. hierzu ausführlich: VG München, U.v. 20.6.2016 - M 8 K 15.4999 - juris Rn. 55f., m.w.N.).

  • VG Augsburg, 13.12.2017 - Au 4 K 17.1431

    Nachbarklage gegen Nutzungserweiterung eines Allwetterplatzes

    Etwaige Störungen der Wohnruhe durch eine Freiflächennutzung sind grundsätzlich mit Blick auf das Toleranzgebots bezüglich des Kinderlärms als sozialadäquat hinzunehmen (vgl. VG München, U.v. 20.6.2016 - M 8 K 15.4999 - juris Rn. 40 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 08.03.2018 - AN 3 K 17.01124

    Anspruch auf Aufhebung des Vorbescheids zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses

    Dritte können sich gegen einen Vorbescheid nur dann mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen, wenn der angefochtene Vorbescheid rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit zumindest auch auf der Verletzung von Normen beruht, die zum einen Gegenstand der Beantwortung der im Vorbescheidantrag gestellten Fragen waren und zum anderen gerade dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20, 22; VG München U.v. 20.6.2016 - 8 K 15.4999).
  • VG München, 19.07.2023 - M 28 K 22.414

    Unterlassung von Nutzungen, Schulgelände, Öffentlich-rechtlicher

    Dafür dass die Kinderanzahl der Einrichtungen (mit jeweils ca. 100 Plätzen) jeweils über dem mittleren Größenbereich von üblichen Kindestagesstätten läge, ergeben sich aus dem Vortrag der Klagepartei keine Anhaltspunkte, sodass insoweit kein Sonderfall anzunehmen ist (vgl. VG München, U.v. 20.6.2016 - M 8 K 15.4999 - juris Rn. 42; U.v. 11.3.2013 - M 8 K 12.794 - juris Rn. 52).
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